Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Hundehof Ovelgönner Moor
1. Pensionsvertrag1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Pension Hundehof Ovelgönner Moor wird durch die Buchung eines Betreuungsplatzes per email ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension Hundehof Ovelgönner Moor gibt stimmt damit zu, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension Hundehof Ovelgönner Moor Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der seinen Hund zur Betreuung in der Pension Hundehof Ovelgönner Moor in die Betreuung gibt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.1.2 Die Hundepension Hundehof Ovelgönner Moor gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension Hundehof Ovelgönner Moor der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung, Haltung und AGB in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension Hundehof Ovelgönner Moor eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.6. Die schriftliche Bestätigung (z.B. per email) zur Betreuung des Hundes durch die Pension Hundehof Ovelgönner Moor an den vereinbarten Tagen oder nach jeweiliger Absprache, gilt als Reservierung auf unbestimmte Zeit oder für einen explizit festgelegten und schriftlich mitgeteilten Zeitraum. Die aktuellen AGB werden mit der Reservierung eines Betreuungsplatzes in der Pension Hundehof Ovelgönner Moor akzeptiert.1.7. Bildmaterial, dass durch die Mitarbeiter der Pension Hundehof Ovelgönner Moor von den zur Tagesbetreuung untergebrachten Hunden aufgenommen wird, darf im Internet auf der Homepage der Pension Hundehof Ovelgönner Moor verwendet und veröffentlicht werden.
2. Tierarztkosten/Tierheim
2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund alle aktuell relevanten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension Hundehof Ovelgönner Moor berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Hundehof Ovelgönner Moor übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache) und ggf. weitere aktuell relevante.2.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Pension Hundehof Ovelgönner Moor ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension Hundehof Ovelgönner Moor verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.2.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension Hundehof Ovelgönner Moor übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
3. Pensionspreise
3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den aktuell geltenden Preis pro Pensionstag bzw. Übernachtung zu bezahlen. Dieser ist auf der Homepage ausgewiesen und im Beratungsgespräch genannt worden. 3.2 Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet. 3.3. Die Kündigungsfrist für eine vereinbarte Übernachtungsbetreuung beträgt 8 Wochen im Voraus. Die Kündigungsfrist für eine vereinbarte Tagesbetreuung beträgt 4 Wochen im Voraus. Für die Absage eines einzelnen Betreuungstages beträgt die Stornierungsfrist 5 Werktage im Voraus per email.
Bei Stornierung reservierter Betreuungstermine außerhalb der Kündigungsfristen wird dem Halter der entsprechende volle Preis durch die Pension Hundehof Ovelgönner Moor in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Kündigung einer bestehenden regelmäßigen Tagesbetreuung (mind. 1 Tag alle 2 Wochen), ist die Summe für die in den folgenden 4 Wochen ausstehenden Termine zu entrichten. 3.4 Bei vorzeitiger Abholung des Hundes/der Hunde und nicht, wie vereinbart am letzten Tag des gebuchten Aufenthaltes, werden durch den Hundehof Ovelgönner Moor keine Kosten zurückerstattet. Dies gilt auch bei Verletzung/Erkrankung des Hundes/der Hunde.
4. Öffnungszeiten
Montag - Freitag: von 07.30 bis 10.30 Uhr und von 15.00 bis 18.30 Uhr. Samstag: 09:00 Uhr - 12.00 Uhr. Kundentermine für Erstgespräche nur nach Vereinbarung. Sonntag und Feiertage: geschlossen.
5. Haftung
Die Pension Hundehof Ovelgönner Moor schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.